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Die Jugendleiter-Card

Seit September 2010 gelten in Hessen neue Bestimmungen zur Jugendleitercard.

Die wichtigsten Änderungen betreffen vor allem die Ausstellung der Juleica. Sie kann nur noch über das Onlineverfahren beantragt werden. Das bedeutet, dass die Ehrenamtlichen nun nicht mehr ohne Email-Adresse und Computerzugang auskommen. Die Anträge werden dann vom jeweiligen Verband (in der Regel ein für die jeweilige Region zuständiger Mensch des Vebandes) nach Prüfung der Voraussetzungen freigeschaltet. Danach muss noch das zuständige Jugendamt zustimmen. Bei uns im Main-Kinzig-Kreis wird dann die Karte direkt an den/die AntragstellerIn verschickt.

Eine weitere Änderung betrifft, den Wegfall der Klausel, dass langjährig in der Kinder- und Jugendarbeit tätige, die Juleica auch ohne Ausbildungskurse bekommen können. Auch diese müssen zukünftig entsprechend 40 Zeitstunden Ausbildung nachweisen. Fest angestellte Neben- bzw. Hauptamtliche können allerdings weiterhin die Juleica erhalten. Hier geht man von einer fundierten pädagogischen Berufsausbildung aus.

Die 1. Hilfe-Ausbildung ist Voraussetzung für die Beantragung der Juleica, gehört aber nicht zu den geforderten 40 Zeitstunden die nachgewiesen werden müssen. In Hessen reicht hier die Teilnahme an einem Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" wie er auch für den Führerschein gefordert wird. Der Kurs darf nicht älter als 2 Jahre sein.

Die Juleica ist , wie auch bisher, 3 Jahre gültig. Danach kann sie verlängert bzw. erneuert werden. Dazu sind nun 8 Vollzeitstunden Seminarbesuche nachzuweisen (bisher nur 6).
Mit den Kursangeboten des baukastensystems des KJR-Main-Kinzig ist dies kein Problem.

Weitere Informationen unter: www.juleica.de


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